Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der gültigen Fassung ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit der Harzer Metallprofile GmbH. Entgegenstehende oder Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wäre ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn bei früheren Vertragsabschlüssen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers der Auftrag ausgeführt wurde bzw. ausgeführt wird. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und nicht nur zu Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung.
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Für einen weiteren Verzugsschaden kommt der Besteller durch Mahnung in Verzug. Ein höherer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden, soweit wir diesen nachweisen können. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als einem Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerung oder Gesetzesänderungen zu erhöhen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und anerkannt sind. Eingehende Zahlungen werden jeweils mit der ältesten Forderung verrechnet.
Der Mindestrechnungsbetrag bei Lieferung beträgt exklusive Frachtpauschale 30,-€. Bei Abholung sind Beträge bis 30,- € in bar zu entrichten.
In Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltene, sowie in mündlicher Form von Mitarbeitern, Vertretern oder Reisenden mitgeteilte Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht in ausdrücklicher Form schriftlich zugesagt wurden. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornimmt und technische Details geklärt sind. Sollte der Besteller dies nicht einhalten, ist eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Wird eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist für die Lieferung schriftlich zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den Vertragsgegenstand begrenzt. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung der Leistung unmöglich oder unzumutbar, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche kann der Besteller hieraus nicht herleiten. Teillieferungen sind zulässig. Die Ware wird branchenüblich verpackt versandt. Transportverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung nimmt die Harzer Metallprofile GmbH zurück, vorausgesetzt der Kunde liefert die Verpackung sortiert nach Materialart und auf seine Kosten an die Harzer Metallprofile GmbH zurück.
Bei Lieferungen durch die Harzer Metallprofile GmbH kann eine Frachtpauschale erhoben werden. Die augenblicklich gültigen Frachtpauschalen liegen in unserer Geschäftstelle aus. Bei Wareneingang ist die Mangelfreiheit und Vollständigkeit der Ware vor Unterschriftsleistung an den Spediteur zu prüfen. Mit Unterschrift gegenüber dem Spediteur bestätigen Sie den mangelfreien Erhalt. Die Gefahr bei Anlieferung geht mit Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift auf den Kunden über. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller oder einen seiner Erfüllungsgehilfen zu erfolgen.
Unser Kunde ist verpflichtet alle erkennbare Mängel oder Falschlieferungen unverzüglich nach Empfang der Sendung aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unverzüglich entdeckt werden können, sind sofort bei Feststellung zu rügen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, höchstens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Von uns als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir zurück und ersetzen sie durch einwandfreie Gegenstände. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl an Stelle dessen den Minderwert zu ersetzen. Der Besteller hat ebenfalls das Recht, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, wenn zwei Ersatzlieferungsversuche von uns erfolglos blieben. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind. Für technische Beratungen über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie alle hiermit zusammenhängenden sonstigen Angaben durch uns oder für uns Handelnde haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung, vorausgesetzt, dass der Besteller die Information erteilt hat, deren es für eine ordnungsgemäße Beratung bedurfte. Die Prüfung, ob sich die bestellte Ware für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet, obliegt dem Besteller. Wir übernehmen für diese Eignung keine Gewähr.
Bei Durchführung von Lohnaufträgen übernimmt die Harzer Metallprofile GmbH keine Haftung für Mängel, die durch die Beschaffenheit des Materials/Untergrund bedingt sind. Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in Abmessung und Ausführung insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen, sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
Eine Rücknahme der von uns gelieferten Waren ist nur in Ausnahmefällen bei einwandfreiem Warenzustand möglich. Für zurückgenommene Ware sind wir berechtigt, eine Pauschale von 30 % des Nettoauftragswertes mindestens jedoch 10,- € für entgangenen Gewinn und für entstandene Kosten zu berechnen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass uns kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Schadens vor. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
Unsere Lieferung bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum, auch wenn der Besteller Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen leistet. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere gesamte Saldoforderung. Die verarbeitete Ware dient ebenfalls zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Bearbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Besteller steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltssachen zum Rechnungswert der anderen Waren einschließlich der Aufwendungen für die Bearbeitung, Verbindung und Vermischung zu. Der Besteller tritt seine Eigentumsrechte an uns ab und verwahrt die Gegenstände für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Forderungen des Bestellers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung an uns unter Angabe der Höhe unserer Forderungen bekannt zu geben. Er darf unser Eigentum und eventuell durch Bearbeitung, Verbindung und Vermischung entstandene Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt oder gegen Barzahlung veräußern. Bei Bezahlung mit Schecks gilt die Bezahlung erst mit der Bar-Einlösung als durchgeführt. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Verträgen mit uns sich ergebenden Verpflichtungen, auch für Urkunden und Schecks ist Wernigerode. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als unwirksam erweisen, soll die Wirksamkeit dieser Bedingungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt werden. Die Parteien sind darüber einig, dass in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Zwecken der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt.
Harzer Metallprofile GmbH
Dezember 2014
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